FAQ'S

Was ist das Besondere an der Limmat Stiftung?

Die Limmat Stiftung unterstützt weltweit gemeinnützige Ausbildungs- und Sozialprojekte zur Verbesserung der Lebensbedingungen bedürftiger Menschen. Das Besondere ist, dass Personen, die zu einer gemeinnützigen Zuwendung gewillt sind, ihre eigene massgeschneiderte Zustiftung unter dem Dach der Limmat Stiftung errichten können.

Wie ist die Limmat Stiftung organisiert?

Die Limmat Stiftung besteht aus dem Stiftungsrat, der Geschäftsführung und den Zustiftungsräten. Der Stiftungsrat nimmt die Aufgabe wahr, das Projektzentrum, die Geschäftsführung, die allgemeinen Aufgaben der Stiftung und die Zustiftungen zu beaufsichtigen. Den Zustiftungsräten obliegt es, über die zu finanzierenden Projekte zu entscheiden. Im Rat jeder Zustiftung müssen 2 Mitglieder des Stiftungsrates vertreten sein. . Darüber hinaus besitzt die Limmat Stiftung ein Patronatskomitee. Es besteht aus Persönlichkeiten der Wirtschaft, Politik und dem Sport. Durch ihre Zugehörigkeit setzen sie ein Zeichen der Sympathie sowie Unterstützung gegenüber der Stiftung und deren Arbeit.

Was hat die Limmat Stiftung mit der katholischen Kirche und Opus Dei zu tun?

Der christliche Glaube stellt einen konstanten Impuls auf der Suche nach Gemeinwohl und Verbreitung von Solidarität unter allen Menschen dar. Einen Teil von den durch die Stiftung mitfinanzierten Projekten wird von Gläubigen der katholischen Kirche – Priester, Ordensleute und Laien – durchgeführt. Sie entwickeln aus ihrem gelebten Glauben heraus Initiativen zu Gunsten Not leidender Menschen auf der ganzen Welt.

Toni Zweifel, Initiator und bis zu seinem Tode Ende 1989 Geschäftsführer der Limmat Stiftung, gehörte dem Opus Dei an, einer Prälatur der katholischen Kirche. Die Kernbotschaft des durch den hl. Josefmaria Escriva gegründeten Opus Dei unterstreicht die Wichtigkeit für Katholiken, ihren Glauben in der Arbeit, in der Familie und im Alltag zu leben, indem sie sich besonders bemühen, ihre berufliche Tätigkeit im Geiste des Dienstes an allen Mitmenschen auszuüben.

Die Erfahrung der Limmat Stiftung sowie vieler anderer Hilfswerke zeigt, dass Partnerorganisationen mit soliden religiösen Überzeugungen besonders zuverlässig sind, da sie sich einer ethischen Verwaltung der Gelder verpflichtet fühlen und sich mit grosser Hingabe zu Gunsten der Hilfsbedürftigen engagieren. Die Limmat Stiftung ist bei der Prüfung der Projekte selbständig und berücksichtigt den Willen der Geldgeber. Über eine mögliche Unterstützung entscheidet sie nach professionellen und nicht nach religiösen Kriterien. Sie lehnt jede Form der Diskriminierung ab, welche auch nur die geringste Benachteiligung von Hilfsbedürftigen zulassen würde. Diese unparteiische Haltung ist Konsequenz der geistigen Beweggründe der Initiatoren der Stiftung und dem entsprechenden Sinne für Gerechtigkeit.

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um eine Zustiftung gründen zu können?

Um eine Zustiftung gründen zu können müssen die Kriterien der Gemeinnützigkeit erfüllt sein. Es gibt zur Errichtung kein festgelegtes Minimum an Mitteln, jedoch müssen die Gelder im Verhältnis zum Zweck und zu den beabsichtigten Projekten stehen. Innerhalb einiger Tage können sämtliche notwendigen Formalitäten erledigt werden, z.B. die Vorbereitung der Statuten, die Beglaubigung der Unterschriften, die Anmeldung bei den Behörden und die Übertragung alle Rechte der Limmat Stiftung auf die Zustiftung. Diese ist damit als Teil der gemeinnützigen Limmat Stiftung steuerbefreit. Die Aufsichtsbehörde (EDI Bern) wird über die Entstehung und Projekte der Zustiftungen unterrichtet. Es ist auch möglich nur projektgebundene Spenden zu tätigen, um ein bereits vorhandenes Projekt zu unterstützen.

 
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